SEPA-Lastschriftmandat

Ein SEPA-Lastschriftmandat hat den Vorteil, dass die Stadtkasse der Stadt Plettenberg die regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht. Der Lastschrifteneinzug erfolgt bei gegebener Fälligkeit. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.

Wenn Sie davon Gebrauch machen möchten, müssen Sie eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug beziehungsweise einen Abbuchungsauftrag mittels Formular (siehe unten) erteilen. Als kleine Hilfe dient Ihnen das beigefügte Info-Blatt. Eine General-Ermächtigung kann jedoch nicht erteilt werden; für jede Abgabe / jedes Objekt ist eine separate Abbuchungsermächtigung zu erteilen (zum Beispiel für Grundbesitzabgaben zum Haus „Kirchplatz 21" oder für die Hundesteuer eines Hundehalters).

Der erteilte Lastschrifteneinzug/Abbuchungsauftrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Rückbuchung.

 

Abbuchung, Abbuchungsauftrag, Abbuchungsermächtigung
Einzugsermächtigung

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