Schiedspersonen

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben; kommt ein Vergleich zu Stande, so beträgt die Gebühr 25 Euro. Die Gebühr kann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Parteien und der Schwierigkeit des Falles auf bis zu 40 Euro erhöht werden.

Streitschlichtung und Nachbarschaftsstreitigkeiten
Schiedsmann

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