Schadenersatzansprüche gegen die Stadt bei Haftung für Unfälle in städtischen Gebäuden

Dies beinhaltet die Haftung für Unfälle im Bereich von städtischen Gebäuden.

Hat jemand einen solchen Unfall erlitten, sollte er möglichst zeitnah einen schriftlichen Schadenersatzanspruch an die Stadt stellen.

Es wird dann vom Sachgebiet Gebäudewirtschft bzw. der Versicherung der Stadt geprüft, ob Schadenersatz geleistet werden kann.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Versicherung, Versicherungen, Schäden

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