Ebru
Memedov
Sachbearbeiterin
keine
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Tanja
Dietsch
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Dies beinhaltet die Haftung für Unfälle auf städtischen Grundstücken wie öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, zum Beispiel ein Sturz bei Schnee- und Eisglätte.
Hat ein Bürger einen solchen Unfall erlitten, sollte er möglichst zeitnah einen schriftlichen Schadenersatzanspruch an die Stadt stellen.
Es wird dann vom Sachgebiet Gebäudewirtschaft bzw. der Versicherung der Stadt geprüft, ob Schadenersatz geleistet werden kann.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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