Rundfunkbeitragsermäßigung/-befreiung

Informationen zur Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de.  Dort finden Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

Leistungsempfänger im Bereich des Fachgebiets Soziales (Asyl, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) müssen sich bei ihren zuständigen Sachbearbeitern eine Bescheinigung abholen, welche zur Ermäßigung oder Befreiung notwendig ist.

 

Fernsehgebührenermäßigung/-befreiung
GEZ