Räum- und Streupflicht

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
 

Streupflicht
Winterdienst auf Gehwegen durch angrenzende Grundstückseigentümer

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleiter p.schmidt@​plettenberg.de 02391/923-155 02391/923-128
Rathaus
Raum 152
Grünestraße 12
58840 Plettenberg