- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Madeleine
Ackermann
Sachbearbeiterin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-159
- Fax
- 02391/923-166
- m.ackermann@plettenberg.de
Sybille
Dinsch
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-159
- Fax
- 02391/923-166
- s.dinsch@plettenberg.de
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
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- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
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- 02391/923-158
- Fax
- 02391/923-166
- r.heuel@plettenberg.de
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-160
- Fax
- 02391/923-166
- m.frauendorf@plettenberg.de
Namensänderung
Bei Namensänderungen wird zwischen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Namens-erklärungen unterschieden.
Das Standesamt ist für folgende zivilrechtliche Namenserklärungen zuständig:
Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes
Wiederannahme des Geburtsnamens nach Eheauflösung
Bestimmung des Ehenamens (z. B. nach Eheschließung im Ausland)
Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
Widerruf der Erklärung zur Hinzufügung des Geburtsnamens an den Ehenamen
Erklärungen zur Vornamensführung (Neusortierung bei mehreren Vornamen, Neubestimmung bei Änderung des Geschlechts nach dem Selbstbestimmungsgesetz)
Namenserklärung nach Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für Personen, die einen Namen nach ausländischem Recht erworben haben, wenn sich ihre Namensführung künftig nach deutschem Recht richtet (z. B. durch Einbürgerung), können durch Erklärung ihren Namen dem deutschen Recht anpassen. (z. B. Bestimmung von Vor- und Familiennamen, Wegfall von Mittelnamen oder Vatersnamen, deutschsprachige Form eines Familiennamens etc.)
Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) für Spätaussiedler, die durch Erklärung ihren Namen ändern können (z. B. Ablegen von Namensbestandteilen, die das deutsche Namensrecht nicht vorsieht, deutschsprachige Form des Familiennamens etc.)
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz (NamÄndG) bedürfen eines wichtigen Grundes und dürfen nicht die zivilrechtlichen Namensänderungen ersetzen. Zuständig hierfür ist der Märkische Kreis.
Bitte buchen Sie Ihren Termin zur Namensänderung über die Online-Terminvergabe und teilen uns in dem Feld "Bemerkungen" kurz Ihr Anliegen mit. Vielen Dank!
- 30,00 € - namensrechtliche Erklärung
- 10,00 € - Bescheinigung über die Namensänderung
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Casch
- Kreditkarte (Master + VISA)
- Barzahlung
Bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder per E-Mail, welche Unterlagen Sie benötigen.
Ihre Ansprechpersonen
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