Melderegisterauskunft (erweitert)

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Bitte beantragen Sie die erweiterte Melderegisterauskunft mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen mit bei.

Das Formular erhalten Sie außerdem an der Rathaus-Info - gerne schicken wir es Ihnen auf telefonische Anfrage auch zu.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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In bestimmtem Umfang können Sie eine Auskunft aus dem Melderegister über Dritte erhalten. Hierfür benötigen wir von Ihnen mindestens drei Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Familienname, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht).

Die Gebühr ist unabhängig vom Sucherfolg zu entrichten.

Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister nur dann zulässig ist, wenn die anfragende Person oder Stelle erklärt, ob die Anfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt (diese Gründe müssen angegeben werden) und die geforderten Auskunftsdaten nicht zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Diese Erklärung ist bei allen Anfragen abzugeben.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten Sie nur dann, wenn Sie bei Ihrer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Sie beinhaltet folgende zusätzliche Angaben zur einfachen Melderegisterauskunft:

  • Tag und Ort der Geburt

  • frühere Vor- und Familiennamen

  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)

  • Staatsangehörigkeit(en)

  • frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszuges

  • gesetzliche Vertreter

  • Sterbetag und -ort

Diese Auskünfte stammen immer aus dem aktuellen Melderegister, in welchem alle derzeit in Plettenberg gemeldeten Einwohner*innen gespeichert sind, sowie die in den letzten 5 Jahren verzogenen und verstorbenen Personen. Bei älteren Daten ist unter Umständen eine Archivauskunft möglich.

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte aus dem Melderegister nicht möglich sind.

Erweiterte Melderegisterauskunft   20,00 €
Archivauskunft   30,00 €


Die Beträge verstehen sich jeweils pro angefragte Person.  

Die Gebühren für Melderegisterauskünfte werden im Voraus erhoben.
Hierfür besteht die Möglichkeit der nachgewiesenen Vorabüberweisung des entsprechenden Betrages auf das Konto der Stadt Plettenberg bei der Vereinigten Sparkasse im Märkischen Kreis

IBAN:   DE02 4585 1020 0071 0002 02
BIC:      WELADED1PLB
Verwendungszweck: Melderegisterauskunft

  • Schriftliche Anfrage per Post oder Fax - bitte benutzen Sie das Formular
     
  • Nachweis über die im Voraus entrichteten Gebühren
     
  • Anfragen von Behörden nur noch über das Meldeportal NRW

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-164 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

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