Moritz
Vollmert
Maria
Rövekamp
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Bei Gewährung von Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern zur Zahlung einen Kostenbeitrages herangezogen. Jeder Elternteil ist nach seinen finanziellen Verhältnissen zu veranlagen.
Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Einkommensgruppe und der Beitragsstufe.
Bei vollstationärer Betreuung des Kindes wird mindestens ein Kostenbeitrag in Höhe des Erstkindergeldes festgesetzt.