Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den notwendigen Lebensunterhalt für Menschen sicher, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.

Anspruch haben Personen, die

  • vorübergehend nicht erwerbsfähig sind (erwerbsfähig ist jemand, der mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann),
  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben (diese liegt zwischen 65 und 67 Jahren),
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
  • aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit dem nicht getrennt lebenden Partner oder der nicht getrennt lebenden Partnerin bzw.
  • bei minderjährigen Kindern auch aus dem Einkommen und Vermögen der Eltern bestreiten können,
  • keine Möglichkeiten der Selbsthilfe haben,
  • keine vorrangigen Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Wohngeldstelle haben

Einkommen
Zum Einkommen gehören z. B. Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen bleiben angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie für eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag frei. Das Erwerbseinkommen wird ggf. um Freibeträge gemindert.

Vermögen
Zum Vermögen gehören z. B. Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld, Kontenguthaben, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000,00 € pro Person.

Bedarf
Der Bedarf umfasst im Wesentlichen

  • den für die Leistungsberechtigten maßgeblichen Regelsatz,
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig),
  • gegebenenfalls anfallende Mehrbedarfe (z. B. für Schwangerschaft, Alleinerziehung, bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G),
  • gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleitung l.weissmueller@​plettenberg.de 02391/923-184 02391/923-108
Rathaus
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