Leonie
Weißmüller
Sachgebietsleitung
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt den notwendigen Lebensunterhalt für Menschen sicher, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.
Anspruch haben Personen, die
Einkommen
Zum Einkommen gehören z. B. Renten, Erwerbseinkommen und Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen bleiben angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie für eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag frei. Das Erwerbseinkommen wird ggf. um Freibeträge gemindert.
Vermögen
Zum Vermögen gehören z. B. Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld, Kontenguthaben, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 10.000,00 € pro Person.
Bedarf
Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
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