Gurt- und Helmpflicht - Befreiung


In medizinisch begründeten Fällen kann man durch die Straßenverkehrsbehörde von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes bzw. von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Antragsstellung.
 

  • 20,00 €
  • schriftlicher Antrag (s. Formulare)
  • schriftliches Attest, in welchem ein Arzt bescheinigt, dass die/der Antragsteller/-in von der Gurtpflicht bzw. der Schutzhelmpflicht befreit werden muss.

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