Gurt- und Helmpflicht - Befreiung


In medizinisch begründeten Fällen kann man durch die Straßenverkehrsbehörde von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes bzw. von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes befreit werden.
 

  • 20,00 €
  • schriftliches Attest, in welchem ein Arzt bescheinigt, dass die/der Antragsteller/-in von der Gurtpflicht bzw. der Schutzhelmpflicht befreit werden muss.

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