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Elena
Salzmann
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Nerina
Wesolowski-Fritsch
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Saskia
Fischer
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Grundbesitzabgaben
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um:
• Grundsteuern
• Schmutzwassergebühren
• Niederschlagswassergebühren
• Abfallbeseitigungsgebühren
Die Grundbesitzabgaben werden jährlich - in der Regel Anfang des Jahres - per Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und dem Abgabenpflichtigen zugesandt. Veranlagungsbeträge des laufenden Jahres sind zu den gesetzlichen Fälligkeiten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Ihre Ansprechpersonen
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