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Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen


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Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist jede/r Gewerbetreibende verpflichtet,

  • den Beginn,

  • die Verlegung innerhalb einer Gemeinde,

  • die Änderung oder Erweiterung der Betriebstätigkeit,

  • die Änderung des Namens der/des Gewerbetreibenden oder

  • die Aufgabe eines Gewerbebetriebes

zeitgleich mit dem Beginn der gewerblichen Tätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen, in dessen Gebiet sich die Betriebsstätte befindet. Gleiches gilt für die Verlegung und die Abmeldung eines Gewerbes. Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige vor dem Zeitpunkt des Beginns, der Verlegung oder Abmeldung des Gewerbes nicht vorgesehen ist.

Dies gilt für jede Niederlassung eines Betriebes, auch für Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen.

 

Nutzen Sie gerne die komfortable Möglichkeit, Ihre Gewerbeanzeige - mit integrierter Bezahlfunktion - selbst online über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) zu erstatten. Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Bestätigung direkt abzurufen und auszudrucken. Für die Anmeldung im Wirtschaftsserviceportal benötigen Sie die BundID oder ein Unternehmenskonto. Sollten Sie keines der beiden besitzen, können Sie sich hier bequem ein BundID-Konto anlegen. Für die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Gewerbes im WSP.NRW reicht die Registrierung mit Benutzername und Passwort aus.

Alternativ können Sie über unsere Online-Terminbuchung einen Termin für eine persönliche Gewerbeanzeige im Sachgebiet Standesamt, Bürgerservices buchen.

Bei Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, GmbH & Co. KG) sind alle persönlich haftenden Gesellschafter Gewerbetreibende und damit zur Anzeige verpflichtet. Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ist ein Handelsregisterauszug beizufügen. Bei Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist die Erlaubnis in Ablichtung einzureichen, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskarte.
 

26,00 €An- und Ummeldungen für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
33,00 €für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind
13,00 €für jeden weiteren Vertretungsberechtigten von juristischen Personen
0,00 €Gewerbeabmeldungen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Aufenthaltstitel

    Im Einzelfall weitere Unterlagen, zum Beispiel der Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle oder die Eintragung ins Handelsregister oder die Erlaubnis
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Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleiter / Standesbeamter m.may@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-128 Details
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Grünestraße 12
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Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166 Details
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