Alina
Schydlo
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sandra
Heitmann-Krüger
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Verloren ???
Haben Sie in Plettenberg etwas verloren? - dann können wir Ihnen vielleicht weiterhelfen!
Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand bereits im Fundbüro der Stadt Plettenberg, abgegeben. Bitte fragen Sie dort nach. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schicken.
Außerdem können Sie rund um die Uhr über unser Online-Fundbüro ein Verzeichnis der hier abgegebenen Fundsachen einsehen, welches regelmäßig aktualisiert wird. So können Sie bequem von zu Hause aus nach Ihren verloren Gegenständen suchen. Bitte bedenken Sie dabei, dass es in der Regel ein paar Tage dauern kann, bis die Fundsachen bei uns abgegeben werden. Ausweisdokumente, Gegenstände mit einem Wert unter 10 € und abgegebene Geldbeträge werden nicht mit aufgelistet.
Des weiteren können Sie -sofern Sie dort nicht fündig werden- online eine Verlustanzeige ausfüllen.
Wichtiger Hinweis !
Bei Verlust Ihrer Bank- oder Kreditkarte denken Sie bitte unbedingt an die Sperrung dieser Karte !
Gefunden !!!
Sie haben in Plettenberg etwas gefunden? - dann wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Fundbüro der Stadt Plettenberg!
Die hier abgegebenen Fundsachen werden in einem Verzeichnis erfasst und es wird versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch leider nicht möglich. Die Aufbewahrungsfrist dieser Gegenstände beginnt mit der Anzeige und der Abgabe des Fundes und beträgt insgesamt 6 Monate.
Als Finder*in können Sie gegenüber der Eigentümerin / dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen (§ 965 ff. BGB).
Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache. Er beträgt:
Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
Sollte die/der Eigentümer/in nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden können, kann der/die Finder*in das Eigentum an der Fundsache erwerben. Ausgenommen hiervon sind Schlüssel, Handys, Dokumente und Ausweispapiere.
Die Gebühren richten sich nach dem materiallen Wert der Fundsache und sind bei dessen Herausgabe zu entrichen.
bei einem Wert bis 25 Euro | keine Gebühr |
bei einem Wert von 26 bis 150 Euro | 10 Euro |
bei einem Wert von 151 bis 500 Euro | 15 Euro |
bei einem Wert ab 501 Euro | 20 Euro |
Sicherstellung eines Fundtieres | 22 Euro |
Aufbewahrung eines Fundtieres / pro Tag | 12 Euro |
Versicherungsbescheinigung | 10 Euro |
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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