Fundbüro / Online-Fundbüro


Verluste
 

Sie haben in Plettenberg etwas verloren?  - dann gibt es folgende Möglichkeiten für Sie:

  • Fragen Sie bei der zuständigen Ansprechperson telefonisch nach, ob sich Ihr verlorener Gegenstand bereits im Fundbüro befindet. Eine Anfrage per E-Mail ist ebenfalls möglich. 

  • Suchen Sie jederzeit bequem von zu Hause aus in unserem Online-Fundbüro nach Ihrem verlorenen Gegenstand. 

  • Wenn Sie nicht fündig werden, können Sie hier ebenfalls jederzeit online eine Verlustanzeige erstellen.

Wichtiger Hinweis!
Bei Verlust von Bank- oder Kreditkarten denken Sie bitte umgehend an die Sperrung dieser Karte(n). Dies ist über den einheitlichen Sperr-Notruf 116 116 möglich.


Fundsachen
 

Sie haben in Plettenberg etwas gefunden? - dann bitten wir Sie darum,

  • die Fundsache zeitnah im Fundbüro der Stadt Plettenberg abzugeben.

Die hier abgegebenen Fundsachen werden in einem Verzeichnis erfasst und es wird versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln. In vielen Fällen ist dies jedoch leider nicht möglich.

Die Aufbewahrungsfrist dieser Gegenstände beginnt mit der Anzeige und der Abgabe des Fundes und beträgt insgesamt 6 Monate. 

Als Finder*in können Sie gegenüber der Eigentümerin / dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen (§ 965 ff. BGB).

Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache. Er beträgt:

  • 5 % bei einem Sachwert bis 500,00 € und ebenfalls

  • 5 % bei einem Sachwert über 500,00 € + zusätzlich 3 % vom Mehrwert

Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.

Sollte die/der Eigentümer/in nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden können, kann der/die Finder*in das Eigentum an der Fundsache erwerben. Ausgenommen hiervon sind Schlüssel, Handys, Dokumente und Ausweispapiere.
 

Die Gebühren richten sich nach dem materiallen Wert der Fundsache und sind bei dessen Herausgabe zu entrichen.

bei einem Wert bis 25 Euro     keine Gebühr
bei einem Wert von 26   bis 150 Euro  10 Euro
bei einem Wert von 151 bis 500 Euro15 Euro
bei einem Wert                ab 501 Euro20 Euro
  
Sicherstellung eines Fundtieres22 Euro
Aufbewahrung eines Fundtieres / pro Tag  12 Euro
  
Versicherungsbescheinigung10 Euro
  • Für die Aushändigung einer Fundsache müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen
  • je nach Art der Fundsache ist die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig - bitte sprechen Sie uns an !

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin a.schydlo@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin s.heitmann-krueger@​plettenberg.de 02391/923-162 Fax: 02391/923-166
Rathaus
Raum 018
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.