Führerscheinangelegenheiten

Die Stadt Plettenberg nimmt Führerscheinanträge (Fahrerlaubnisanträge) ihrer Einwohner*innen, die mit Hauptwohnsitz in Plettenberg gemeldet sind, entgegen und leitet diese nach entsprechender Prüfung an den Märkischen Kreis weiter.

Antragstellung bei Fahranfängern

Bei Fahranfänger*innen werden diese Anträge in der Regel durch die jeweilige Fahrschule gestellt. Bitte besprechen Sie alles weitere mit Ihrer Fahrlehrerin / Ihrem Fahrlehrer.

Antragstellung zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung

Nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erneut zu prüfen. Diese Prüfung wird für Plettenberg vom Märkischen Kreis als zuständige Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt. Auch hier gilt, dass Personen, die mit Hauptwohnsitz in Plettenberg gemeldet sind, den erforderlichen Antrag zur Neuerteilung ihrer Fahrerlaubnis bei der Stadt Plettenberg stellen müssen. Dabei ist Ihre persönliche Vorsprache unbedingt notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der hier hinterlegten Homepage des Märkischen Kreises.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Führerscheines wenden Sie sich bitte direkt an den Märkischen Kreis. Dort erhalten Sie einen Ersatzführerschein. Gerne können Sie sich auch vorab auf der Homepage des Märkischen Kreises hierüber informieren.

 

 

  • s. hierzu Angaben des Märkischen Kreises

    plus zusätzlich bei Antragstellung in Plettenberg
     
  • 5,10 € für die Antragstellung selbst
  • 13,00 € für das benötigte Führungszeugnis - bitte beachten Sie die Informationen!
Fahrerlaubnisanträge

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiter d.grossheim@​plettenberg.de 02391/923-154 02391/923-128
Rathaus
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Grünestraße 12
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