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Fischereischeine

Achtung!
Der Fischereischein kann künftig auf zwei Wegen ausgestellt werden! Entweder Sie kommen wie gewohnt zu uns oder Sie beantragen den Fischereischein ganz bequem und sogar kostengünstiger online unter: Fischereischein Online-Antrag.

Erstausstellung eines Fischereischeines
Inhaber*innen eines Fischereischeines sind zur Ausübung der Fischerei im gesamten Bundesgebiet berechtigt. Zusätzlich ist ggf. die Erlaubnis der Gewässereigentümerin / des Gewässereigentümers einzuholen. Nach erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung kann ein Fischereischein beantragt werden.
Fischereiprüfungen werden im Frühjahr und im Herbst vom Märkischen Kreis durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Gültigkeit eines Fischereischeines
Der Fischereischein im Scheckkartenformat mit NFC-Chip wird unbefristet (auf Lebenszeit) ausgestellt. Die Gültigkeit entsteht durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Bei Antragstellung vor Ort erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck. Der Scheckkarten-Fischereischein wird ca. innerhalb von 14 Tagen postalisch zugeschickt.
Vor dem 01.07.2026 erteilte Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei mit Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben. Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen.

Hinweis
Jugendliche ab dem Alter von 12 Jahren können eine Fischereiprüfung ablegen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Fischereischein mit verlängerter Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.

 

30,00 € für die Erstausstellung des digitalen Fischereischeins, vor Ort (Einmalig)
18,00 € für die Erstausstellung des digitalen Fischereischeins, online (Einmalig)

22,00 €Fischereiabgabe, vor Ort (1 Jahr)
14,00 €Fischereiabgabe, online (1 Jahr)
50,00 €Fischereiabgabe, vor Ort (5 Jahre)
42,00 €Fischereiabgabe, online (5 Jahre)

32,00 € für die Ausstellung eines befristeten Ausländerfischereischeins, vor Ort (Jahresfischereischein)
20,00 € für die Ausstellung eines befristeten Ausländerfischereischeins, online (Jahresfischereischein)


Zahlungsmöglichkeiten

  • EC-Cash
  • Kreditkarte (Master + VISA)
  • Barzahlung

Bei Erstausstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Prüfungszeugnis der abgelegten Fischereiprüfung
  • evtl. eine Vollmacht, falls Sie den Fischereischein für einen Dritten beantragen
Angelschein

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-165 02391/923-166 Details
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

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