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Sabine
Hoitz
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Susanne
Aderhold
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Anja
Ruffer
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Fischereischeine
Erstausstellung eines Fischereischeines
Inhaber*innen eines Fischereischeines sind zur Ausübung der Fischerei im gesamten Bundesgebiet berechtigt. Zusätzlich ist ggf. die Erlaubnis der Gewässereigentümerin / des Gewässereigentümers einzuholen. Nach erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung kann ein Fischereischein für die Dauer von einem bzw. fünf Jahren beantragt werden.
Fischereiprüfungen werden im Frühjahr und im Herbst vom Märkischen Kreis durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Verlängerung eines Fischereischeines
Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Fischereischeines möglich. Voraussetzung hierfür ist der ordentliche Zustand des Dokumentes und die Aktualität des Passfotos.
Jugendfischereischein
Ein Jugendfischereischein kann für Kinder und Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden. Hierfür muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer (erwachsenen) Inhaberin / eines (erwachsenen) Inhabers eines Fischereischeines und muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n beantragt werden. Jugendfischereischeine haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
Hinweis
Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können eine Fischereiprüfung ablegen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Fischereischein mit verlängerter Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
8,00 € | Jugendfischereischein |
16,00 € | Jahresfischereischein |
48,00 € | Fünfjahresfischereischein |
Zahlungsmöglichkeiten
- EC-Casch
- Kreditkarte (Master + VISA)
- Barzahlung
Bei Erstausstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- Prüfungszeugnis der abgelegten Fischereiprüfung
- bei Ausstellung eines Jugendfischereischeines muss eine erziehungsberechtigte Person bei Antragstellung anwesend sein
Bei Verlängerung:
- Personalausweis oder Reisepass
- abgelaufener Fischereischein
- ein aktuelles Passfoto
(sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind)
Ihre Ansprechpersonen
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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