Fischereischeine


Erstausstellung eines Fischereischeines

Inhaber*innen eines Fischereischeines sind zur Ausübung der Fischerei im gesamten Bundesgebiet berechtigt. Zusätzlich ist ggf. die Erlaubnis der Gewässereigentümerin / des Gewässereigentümers einzuholen. Nach erfolgreich abgelegter Fischereiprüfung kann ein Fischereischein für die Dauer von einem bzw. fünf Jahren beantragt werden.

Fischereiprüfungen werden im Frühjahr und im Herbst vom Märkischen Kreis durchgeführt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Verlängerung eines Fischereischeines

Grundsätzlich ist die Verlängerung eines Fischereischeines möglich. Voraussetzung hierfür ist der ordentliche Zustand des Dokumentes und die Aktualität des Passfotos.

Jugendfischereischein

Ein Jugendfischereischein kann für Kinder und Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt werden. Hierfür muss keine Fischereiprüfung abgelegt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer (erwachsenen) Inhaberin / eines (erwachsenen) Inhabers eines Fischereischeines und muss durch eine/n Erziehungsberechtigte/n beantragt werden. Jugendfischereischeine haben eine Gültigkeit von einem Jahr.

Hinweis

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können eine Fischereiprüfung ablegen. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf ein Fischereischein mit verlängerter Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.

  8,00 €Jugendfischereischein
16,00 €Jahresfischereischein
48,00 €Fünfjahresfischereischein

Bei Erstausstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Passfoto
  • Prüfungszeugnis der abgelegten Fischereiprüfung
  • bei Jugendfischereischein muss eine erziehungsberechtigte Person bei der Antragstellung mit dabei sein

Bei Verlängerung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • abgelaufenen Fischereischein
  • ein aktuelles Passfoto
    (sofern Sie auf dem bisherigen Foto nicht mehr eindeutig erkennbar sind)
Jugendfischereischein
Angelschein

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