Einweisungen nach PsychKG


Wenn ein/e psychisch Kranke/r oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzug die sofortige Unterbringung der Person anordnen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat das Fachgebiet "Ordnung, Recht, Brandschutz und Rettungswesen" einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr erreichbar ist. Der Bereitschaftsdienst kann über die Notrufnummern 110 oder 112 erreicht werden.

Für Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten oder Suchterkrankungen, die keine sofortige Unterbringung erforderlich machen, ist der sozial-psychiatrische Dienst des Märkischen Kreises zuständig.
Dieser kann über die Rufnummern 02351/9665194 oder 02351/9667619 erreicht werden.
 

Zwangseinweisung
Unterbringung nach dem PsychKG

Ihre Ansprechpersonen

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