Einschulung

Die Kinder werden von Ihren Erziehungsberechtigten grundsätzlich bis zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, an der zuständigen Grundschule angemeldet

Die zuständigen Grundschulen laden die Schulanfänger und deren Eltern zu einem konkreten Termin für die Anmeldung ein.

Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann. Der Anmeldung voran geht die Sprachstands-Feststellung, die entweder bei der Anmeldung in der Schule oder vorweg im Kindergarten stattfindet. Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung.

Lernanfänger

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