Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Simone
Wolff
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Als deutsche/r Staatsangehörige/r benötigen Sie, wenn Sie im Ausland heiraten wollen, in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, welches bescheinigt, dass es für Ihre geplante Eheschließung nach deutschem Recht keinerlei Einwände gibt. Ob Sie ein solches Ehefähigkeitszeugnis wirklich benötigen, erfahren Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
Erteilt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem (deutschen) Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des hiesigen Standesamtes. Gerne können Sie auch einen Gesprächstermin vereinbaren.