Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
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Sybille
Dinsch
Sachbearbeiterin
keine
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Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
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Als deutsche*r Staatsangehörige*r benötigen Sie, wenn Sie im Ausland heiraten wollen, in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, welches bescheinigt, dass es für Ihre geplante Eheschließung nach deutschem Recht keinerlei Einwände gibt. Ob Sie ein solches Ehefähigkeitszeugnis wirklich benötigen, erfahren Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.
Erteilt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem (deutschen) Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes.
Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per eMail bei den Mitarbeiter*innen des hiesigen Standesamtes, bevor Sie sich über die Online-Terminvergabe einen Termin zur Antragstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses buchen. Vielen Dank!
Zahlungsmöglichkeiten
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