Ehefähigkeitszeugnis


Als deutsche*r Staatsangehörige*r benötigen Sie, wenn Sie im Ausland heiraten wollen, in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, welches bescheinigt, dass es für Ihre geplante Eheschließung nach deutschem Recht keinerlei Einwände gibt. Ob Sie ein solches Ehefähigkeitszeugnis wirklich benötigen, erfahren Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.

Erteilt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem (deutschen) Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes.

Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder per eMail bei den Mitarbeiter*innen des hiesigen Standesamtes, bevor Sie sich über die Online-Terminvergabe einen Termin zur Antragstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses buchen. Vielen Dank!
 

  • 50,00 €
     
  • 80,00 € bei Auslandsbeteiligung
  • bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Termin mitbringen müssen. Vielen Dank!

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin s.dinsch@​plettenberg.de 02391/923-159 02391/923-166
Rathaus
Raum 021
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.