Ehefähigkeitszeugnis

Als deutsche/r Staatsangehörige/r benötigen Sie, wenn Sie im Ausland heiraten wollen, in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, welches bescheinigt, dass es für Ihre geplante Eheschließung nach deutschem Recht keinerlei Einwände gibt. Ob Sie ein solches Ehefähigkeitszeugnis wirklich benötigen, erfahren Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes.

Erteilt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem (deutschen) Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes.

Welche Unterlagen Sie hierfür benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des hiesigen Standesamtes. Gerne können Sie auch einen Gesprächstermin vereinbaren.

  • 50,00 €
  • bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt, welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind

Ihre Ansprechpersonen

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin s.wolff@​plettenberg.de 02391/923-159 02391/923-166
Rathaus
Raum 021
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin m.frauendorf@​plettenberg.de 02391/923-160 02391/923-166
Rathaus
Raum 022
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.