Caroline
Bula
Sachbearbeiterin
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt. (Definition nach DIN 1076).
Die Stadt Plettenberg unterhält derzeit über 120 Brückenbauwerke.
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