Brücken

Als Brücken gelten alle Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder über tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt. (Definition nach DIN 1076).

Die Stadt Plettenberg unterhält derzeit über 120 Brückenbauwerke.

Brückenbau, Durchlässe

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