Brandschau

Die Brandschauen werden - als gesetzliche Pflichtaufgabe - von der Feuerwehr, im speziellen durch den Fachdienst „Vorbeugender Brandschutz (VB)“ durchgeführt oder begleitet. Sie dienen der allgemeinen Sicherheit und bestehen aus regelmäßigen, behördlichen Prüfungen von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen, in denen eine erhöhte Brandgefahr besteht beziehungsweise in denen im Falle des Ausbruchs eines Brandes eine große Anzahl von Menschen, Tieren oder erhebliche Sachwerte gefährdet wären.

Bei der Brandschau in den Objekten werden neben allgemeinen baurechtlichen Belangen insbesondere die Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere:

• Verhinderung der Brandentstehung
• Verhinderung der Brandausbreitung (Feuer und Rauch)
• Schaffung sicherer Rettungswege (1. und 2. Rettungsweg)
• Schaffung sicher Angriffswege
• Sicherstellung der Löschwasserversorgung
• Schaffung geeigneter Brandmeldemöglichkeiten
• Sicherung der Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr

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