Andrea
Nau
Sachbearbeiterin
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
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In Deutschland besteht Bestattungspflicht.
Angehörige der verstorbenen Person müssen gemäß der gesetzlich geregelten Reihenfolge für die Bestattung sorgen und die dabei anfallenden Kosten übernehmen.
Das Fachgebiet Soziales der Stadt Plettenberg übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit die Kosten der Bestattung nicht von den Verpflichteten getragen werden können. Es werden nur die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung übernommen. Das gilt auch für Feuerbestattungen. Zu den Kosten gehören unter Anderem die Auslagen für einen Sarg, Leichenhaus- und Grabgebühren und die Kosten für das Anlegen eines Grabes. Nicht übernommen werden die Kosten für die Bewirtung von Trauergästen, Traueranzeigen o.ä.
Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag (Formular) mit allen erforderlichen Nachweisen an das Fachgebiet Soziales.
Die notwendigen Unterlagen werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.
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