Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
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Derya
Karacan
Sachbearbeiterin
keine
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Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
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Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
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Beglaubigung von Dokumenten
Eine Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt. Sie bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokumentes.
Es dürfen nur Dokumente beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde vorgelegt werden muss. Für die Beglaubigung aller anderen Dokumente oder Urkunden, die für private Zwecke benötigt werden, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Beglaubigungen von Kopien ausländischer Urkunden können nur dann vorgenommen werden, wenn eine Kopie der Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers vorgelegt wird. Dabei müssen sowohl die Übersetzung als auch das Original der Urkunde zusammen vorgezeigt werden. Beglaubigt wird dann die Übersetzung der Kopie, nicht die Urkunde selbst.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstücks, das aus mehreren Blättern besteht, nicht eindeutig erkennbar ist.
Von einem Standesamt ausgestellte Personenstandsurkunden wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, welches die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.
Beglaubigungen für Rentenangelegenheiten erfolgen kostenlos in der Rentenstelle.
Kopien von Personalausweisen oder Reisepässen dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn dies von einer Behörde explizit verlangt wird. Hier ist unbedingt ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften dürfen nur dann beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll. Die Unterschrift muss in Gegenwart des/der zuständigen Bediensteten der Stadtverwaltung Plettenberg geleistet werden.
• Beglaubigungen von Kopien, Abschriften, Zeichnungen, Plänen:
je Beglaubigung 5,00 €
• Beglaubigung von Unterschriften:
je Beglaubigung 5,00 €
Zahlungsmöglichkeiten
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