Baulast

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernommen werden, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Diese Verpflichtung nennt man Baulast.

Die Baulasterklärung bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss vor einem/einer Notar*in, dem Amtsgericht oder der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden.

Wenn der Grund für die Eintragung weggefallen ist, kann die Baulast auf schriftlichen Antrag gelöscht werden.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Beispiele für Baulasten:

- Abstandflächenbaulast:
Wird die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze durch ein Bauvorhaben nicht eingehalten, kann der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche mittels Baulasterklärung auf sein Grundstück übernehmen. Der / die Grundstücksnachbar*in muss dann die übernommene Abstandfläche zusätzlich zu seiner/ihrer eigenen Abstandfläche einhalten.

- Vereinigungsbaulast:
Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast zu einem Grundstück erklärt werden. Durch die vorgenannte Baulasterklärung wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht. 

- Erschließungsbaulast:
Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen (fehlende Kanalleitung oder Zufahrt et cetera), kann dieses durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung geheilt werden. Fehlt dem Baugrundstück zum Beispiel der direkte Zugang zur öffentlichen Straße, kann ein Wegerecht über das dazwischenliegende Grundstück eingeräumt und so die Erschließung gesichert werden.

Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis
Es besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Baulastverzeichnis. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines berechtigten Interesses.

Die Verwaltungsgebühren für die Eintragung pro Baulast betragen 50,- bis 250,- Euro je nach Art der Baulast.
Die Gebühr für die Löschung einer Baulast beträgt 50,- bis 250,- Euro.

Gebühren für die Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 50,- Euro je Grundstück, jedoch höchstens 150,- Euro

Für eine schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht, werden 30,- Euro Gebühr je Grundstück fällig.

Zur Eintragung einer Baulast sind folgende Antragsunterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen:

  • Amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der von einem Katasteramt oder einem/einer öffentlichen bestellten Vermessungsingenieur*in angefertigt und beglaubigt werden muss. Der Plan darf nicht älter als 6 Monate sein. Die vorhandenen und geplanten Gebäude müssen eingezeichnet sein.

Ihre Ansprechperson

Sachbearbeiterin l.koesterke@​plettenberg.de 02391/923-206 02391/923-128
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