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Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
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- d.grossheim@plettenberg.de
Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
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Ausnahmegenehmigung "Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum"
Veranstaltungen, die den öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen und verkehrslenkende Maßnahmen erfordern, benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei solchen Veranstaltungen kann es sich z. B. um Festumzüge (Schützen-, St.-Martins- oder Fackelzug), Stadt- oder Straßenfeste, Sportveranstaltungen (Radrennen oder Laufveranstaltungen) Konzerte, Märkte oder ähnliches handeln.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Antragsstellung.
- Grundgebühr 10,20 €
- Je nach Aufwand und Zeitrahmen max. Gebührensatz 767,00 €
- schriftlicher Antrag (s. Formulare)
- Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den gewährten Versicherungsschutz
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von jeglichen Ersatzansprüchen
- evtl. weitere Unterlagen je nach Art der Veranstaltung -
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Ihre Ansprechpersonen
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