Ausnahmegenehmigung "Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum"

Veranstaltungen, die den öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen und verkehrslenkende Maßnahmen erfordern, benötigen in der Regel eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Bei solchen Veranstaltungen kann es sich z. B. um Festumzüge (Schützen-, St.-Martins- oder Fackelzug), Stadt- oder Straßenfeste, Sportveranstaltungen (Radrennen oder Laufveranstaltungen) Konzerte, Märkte oder ähnliches handeln.

  • Grundgebühr 10,20 €
  • Je nach Aufwand und Zeitrahmen max. Gebührensatz 767,00 €
  • schriftlicher Antrag (s. Formulare)
  • Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den gewährten Versicherungsschutz
  • Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von jeglichen Ersatzansprüchen
  • evtl. weitere Unterlagen je nach Art der Veranstaltung -
    bitte sprechen Sie uns an !
Festumzug
Straßenfest
Sportveranstaltung

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