Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
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Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
In bestimmten Einzelfällen bzw. für bestimmte Antragsteller*innen kann die Stadtverwaltung Plettenberg Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen im ruhenden und fließenden Straßenverkehr genehmigen.
Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO kann bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit erteilt werden, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch nicht gefährdet wird.
Bitte benutzen Sie zur Antragstellung das u. a. Formular.