Ausnahmegenehmigung "Befahren gesperrter Straßen"

In bestimmten Einzelfällen bzw. für bestimmte Antragsteller*innen kann die Stadtverwaltung Plettenberg Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen im ruhenden und fließenden Straßenverkehr genehmigen.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO kann bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit erteilt werden, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch nicht gefährdet wird.

Bitte benutzen Sie zur Antragstellung das u. a. Formular.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit von 2 Wochen. Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Antragsstellung.

 

  •  Einzelgenehmigung      45,00 €
  • Dauergenehmigung    150,00 €

    Die Kosten können je nach Fall variieren, bitte sprechen Sie uns an !
  • schriftlicher Antrag - bitte benutzen Sie das u. a. Formular

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiter d.grossheim@​plettenberg.de 02391/923-154 02391/923-128
Rathaus
Raum 151
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachgebietsleiter p.schmidt@​plettenberg.de 02391/923-155 02391/923-128
Rathaus
Raum 152
Grünestraße 12
58840 Plettenberg