Ausnahmegenehmigung "Befahren gesperrter Straßen"

In bestimmten Einzelfällen bzw. für bestimmte Antragsteller*innen kann die Stadtverwaltung Plettenberg Ausnahmen von Verboten und Beschränkungen im ruhenden und fließenden Straßenverkehr genehmigen.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO kann bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit erteilt werden, wenn die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch nicht gefährdet wird.

Bitte benutzen Sie zur Antragstellung das u. a. Formular.

 

  •  Einzelgenehmigung      45,00 €
  •  Dauergenehmigung    150,00 €

    Die Kosten können je nach Fall variieren, bitte sprechen Sie uns an !
  • schriftlicher Antrag - bitte benutzen Sie das u. a. Formular

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