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Auskunftssperre


Schutz Ihrer Daten bei Gefahrenlagen (Auskunftssperre)

Wenn Sie befürchten, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Weitergabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit droht, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Damit verhindern Sie, dass Dritte oder bestimmte Stellen Ihre Daten über das Melderegister erhalten.

Die Sperre wird zunächst für zwei Jahre verhängt und kann auf Antrag verlängert werden.

Wichtiger Hinweis zu den Auswirkungen:
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z.B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.


Bitte beantragen Sie die Auskunftssperre mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen bei. Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken an: buergerservices@plettenberg.de. Oder stellen Sie den Antrag ganz bequem über unser Online Service-Portal.

 

  • gebührenfrei