Schutz Ihrer Daten bei Gefahrenlagen (Auskunftssperre)
Wenn Sie befürchten, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Weitergabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit droht, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Damit verhindern Sie, dass Dritte oder bestimmte Stellen Ihre Daten über das Melderegister erhalten.
Die Sperre wird zunächst für zwei Jahre verhängt und kann auf Antrag verlängert werden.
Wichtiger Hinweis zu den Auswirkungen:
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z.B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.
Bitte beantragen Sie die Auskunftssperre mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen bei. Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken an: buergerservices@plettenberg.de. Oder stellen Sie den Antrag ganz bequem über unser Online Service-Portal.
- Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
- gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- wenn möglich vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche oder ärztliche Bescheinigungen)
- gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Linda
Schumacher
Sachbearbeiterin
- Telefon
- 02391/923-284
- Fax
- 02391/923-166
- l.schumacher@plettenberg.de
Madeleine
Ackermann
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-159
- Fax
- 02391/923-166
- standesamt@plettenberg.de
Maximilian
May
Sachgebietsleiter / Standesbeamter
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-158
- Fax
- 02391/923-128
- standesamt@plettenberg.de
Sabine
Hoitz
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-165
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Alina
Schydlo
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-162
- Fax
- Fax: 02391/923-166
- a.schydlo@plettenberg.de
Anja
Ruffer
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-164
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-160
- Fax
- 02391/923-166
- standesamt@plettenberg.de
Susanne
Aderhold
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-163
- Fax
- 02391/923-166
- buergerservices@plettenberg.de
Auskunftssperre
Schutz Ihrer Daten bei Gefahrenlagen (Auskunftssperre)
Wenn Sie befürchten, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Weitergabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit droht, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Damit verhindern Sie, dass Dritte oder bestimmte Stellen Ihre Daten über das Melderegister erhalten.
Die Sperre wird zunächst für zwei Jahre verhängt und kann auf Antrag verlängert werden.
Wichtiger Hinweis zu den Auswirkungen:
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z.B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.
Bitte beantragen Sie die Auskunftssperre mit dem hinterlegten Formular und fügen Sie dem Antrag alle angegebenen notwendigen Unterlagen bei. Gerne können Sie uns die Unterlagen per E-Mail schicken an: buergerservices@plettenberg.de. Oder stellen Sie den Antrag ganz bequem über unser Online Service-Portal.
- gebührenfrei
- Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
- gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- wenn möglich vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche oder ärztliche Bescheinigungen)
-
-
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister