Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn die/der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass ihr/ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Eine Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann nur auf Antrag verlängert werden.
Für einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre verwenden Sie bitte das unten hinterlegte Formular.
Hinweis
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z. B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.
- Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
- gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- Beweismittel (wenn möglich vorhandene Beweismittel wie z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche oder ärztliche Bescheinigungen vorlegen)
- gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
- Anschrift
- 001 Grünestraße 12 58840 Plettenberg
- Telefon
- 02391/923-158
- Fax
- 02391/923-166
- r.heuel@plettenberg.de
Auskunftssperre
Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn die/der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass ihr/ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Eine Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann nur auf Antrag verlängert werden.
Für einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre verwenden Sie bitte das unten hinterlegte Formular.
Hinweis
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z. B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.
- gebührenfrei
- Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
- gültiger Personalausweis (oder Reisepass)
- Beweismittel (wenn möglich vorhandene Beweismittel wie z. B. Zeugenaussagen, polizeiliche oder ärztliche Bescheinigungen vorlegen)
-
-
Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister
Ihre Ansprechperson
Raum 024
Grünestraße 12
58840 Plettenberg
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.