Aufbrüche

Aufgrabungen / Aufbrüche auf öffentlichen Flächen bedürfen einer Genehmigung durch den Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsabteilung. Dies ist immer erforderlich, wenn zum Beispiel durch private Bauvorhaben oder durch Ver- und Entsorger Baugruben entstehen und die Oberfläche wiederhergestellt werden muss.

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Straßenaufbruch, Kopfloch

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