Adoption

Eine Adoption ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und seine volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist.

Viele ungewollt kinderlose Paare sehen in der Adoption eines Kindes eine Chance, eine Familie zu gründen. Allerdings steht der Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, einer viel größeren Bewerberzahl gegenüber.

Die Annahme als Kind erfolgt auf Antrag der Annehmenden durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes. Vor Ausspruch einer Adoption eines Minderjährigen gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachtliche Stellungnahme dazu ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Dies gilt auch für Verwandten- oder Stiefelternadoptionen.

Adoptionsvermittlung 
Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstigen zur Adoptionsvermittlung anerkannten Organisationen.

Im Vorfeld einer Vermittlung überprüft die Adoptionsvermittlungsstelle die grundsätzliche Eignung von Bewerbern und wählt für jedes konkret zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Adoptiveltern aus. Hinsichtlich der Vermittlung von Kindern aus dem Ausland gelten besondere Verfahrensvorschriften.

Auch nach Abschluss des gerichtlichen Adoptionsverfahrens bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten an, zum Beispiel für die leiblichen Eltern im Hinblick auf die Adoptionsfreigabe, für das Kind und seine Adoptiveltern bei der Aufklärung über die Adoption oder bei der wechselseitigen Suche von Adoptierten und ihrer Herkunftsfamilie.

Das Jugendamt der Stadt Plettenberg unterhält eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit der Stadt Werdohl.

Ihre Ansprechpersonen

Fachgebietsleiter ml.schroeder@​plettenberg.de 02391/923-198 02391/923-128
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