Elena
Salzmann
Sachbearbeiterin
keine
Freitext
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Nerina
Fritsch
Sachbearbeiterin
keine
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Saskia
Fischer
Sachbearbeiterin
keine
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Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Die Gebühren 2025 für die Abwasserbeseitigung betragen:
Schmutzwassergebühren
• normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je cbm
bezogenes Frischwasser = 3,36 €/cbm
• Ruhrverbandsmitglieder je cbm bezogenes Frischwasser = 1,68 €/cbm
Niederschlagswassergebühren
• normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je qm
versiegelter Fläche = 0,70 €/qm
• Ruhrverbandsmitglieder je qm versiegelter Fläche = 0,53 €/qm
Gebühr für die Schlammentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben)
Die Gebühr je cbm entnommenen Grubeninhalts beträgt = 128,45 €/cbm
Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
• Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)
• Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
• Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse
• Satzung der Stadt Plettenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
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