Manuela
Kandera
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Klaus
Köster
Sachbearbeiter
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Abwasser im Sinne des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG) sind
a) das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie
b) das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).
Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Über private Hausanschlussleitungen oder auch Straßenabläufe wird das Abwasser über das öffentliche Kanalnetz der Stadt Plettenberg der Kläranlage Ohle zugeführt.
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