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Abmeldung


Sie verlassen die Vier-Täler-Stadt Plettenberg?

Wenn Sie Ihre Wohnung in Plettenberg aufgeben, müssen Sie sich nur dann aktiv abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung hier automatisch, sobald Sie sich an Ihrem neuen Wohnort angemeldet haben.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Eine vorzeitige Abmeldung ist eine Woche direkt vor Ihrem Wegzug möglich. Nutzen Sie hierfür auch das hinterlegte Formular.

Möchten Sie einen in Plettenberg geführten Nebenwohnsitz abmelden, ist dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes zu beantragen. Hierfür können Sie gerne das u.a. Formular benutzen.


Bitte buchen Sie Ihren Termin im Sachgebiet "Bürgerservices" über unsere Online-Terminvergabe. Weitere Anliegen des Bürgerservices können Sie ganz bequem online bearbeiten in unserem Online Service-Portal.

Die Abmeldung ist gebührenfrei

  • Personalausweis oder Reisepass sowie die Ausweispapiere aller mitziehenden Personen
  • Bei volljährigen Familienangehörigen und Nicht-Familienmitgliedern ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-165 02391/923-166 Details
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-163 02391/923-166 Details
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Grünestraße 12
58840 Plettenberg

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