Soziale Förderrichtlinien der Stadt Plettenberg - Antrage können ab sofort gestellt werden

Viele Projekte laufen nach Corona wieder an, so dass die Stadt Plettenberg die Fördermittel nochmals erläutern möchte.

Es ist bereits gut drei Jahre her, dass der Rat der Stadt Plettenberg in seiner letzten Sitzung im Jahr 2019 neue soziale Förderrichtlinien beschlossen hat, die seit dem 01.01.2020 gültig sind.

Doch dann kam Corona. Aufgrund der Pandemie wurden in den letzten Jahren daher nur wenige Anträge gestellt, da Begegnungen im Bereich der Altenhilfe oder Flüchtlingshilfe kaum stattfinden konnten.

Inzwischen laufen viele Projekte wieder an, so dass die Stadt Plettenberg die Fördermittel nochmals erläutern und wieder ins Bewusstsein zurückrufen möchte. Dazu erklärt Fachgebietsleiterin Soziales Christiane Wilk Folgendes:

1. Für die Förderung der Altenhilfe stellt die Stadt Plettenberg jährlich 10.000 € zur Verfügung.

Bezuschusst werden auf Antrag Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Altenhilfe, die offen für alle Älteren sind, die die Möglichkeit zur Begegnung, zur Information und zum Austausch bieten und der Einsamkeit und Isolation älterer Menschen entgegenwirken. Angebote, die durch Kostenbeiträge der Teilnehmenden getragen werden, werden nicht gefördert. Kosten für Begegnungsstätten können ebenfalls nicht über diese Förderrichtlinien bezuschusst werden.

2. Für die Förderung sonstigen sozialen Engagements, z.B. in der Flüchtlingsarbeit, für die Förderung von Inklusion oder Integration stellt die Stadt Plettenberg jährlich 5.000 € zur Verfügung.

Ausgenommen sind Maßnahmen, die über andere Fördermittel bezuschusst werden.

Für beide Förderungen gilt: Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, gemeinnützige Personen und Vereine, deren Arbeit in Plettenberg stattfindet. Gewerbliche Unternehmen können nicht unterstützt werden.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach Qualität und Quantität des Angebots. Eine mehrfache Förderung von Angeboten ist ausgeschlossen. Vorrangig bezuschusst werden Einrichtungen, die in Netzwerken wie z.B. dem Gesundheits- und Pflegenetzwerk Plettenberg-Herscheid mitarbeiten. Nur durch Zusammenarbeit und Kooperation kann die vorhandene Infrastruktur gehalten und ggf. ausgebaut werden. Daher hofft die Stadt auf Synergieeffekte und einen zielgerechten Einsatz der knappen Ressourcen.

Den kompletten Text der Förderrichtlinien und die Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Plettenberg in der Rubrik „Soziales“.
Für weitere Informationen können sich Interessierte auch gerne an Christiane Wilk wenden.