Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Discounter Herscheider Straße.

Geltungsbereich Bebauungsplan, Aldi, Herscheider Straße (Bild: Stadt Plettenberg)

Der Rat der Stadt Plettenberg hat bei seiner Sitzung vom 07.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 644 „Aldi-Markt Herscheider Straße; Neuaufstellung – 07.12.21“ gefasst. Mit Sitzung vom 06.09.2022 hat der Rat der Stadt Plettenberg die Durchführung der förmlichen Beteiligung beschlossen.

Die Firma Aldi-Nord betreibt am Standort Herscheider Straße in Plettenberg eine Filiale mit rund 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Aldi-Nord plant einen Neubau der Filiale und eine Erweiterung der Verkaufsfläche von 200 auf 1.000 Quadratmeter. Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans wird hierfür die planungsrechtliche Grundlage geschaffen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem angehängten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Entwurf für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 644 wird zusammen mit Begründung und Anlagen zur Einsicht aller Interessierten in der Zeit vom

29.09.2022 bis einschließlich 31.10.2022

im Rathaus der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12 (Rathaus), Stadt- und Umweltplanung, Zimmer 229 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Unterlagen stehen zudem über den gesamten Zeitraum auch im Internet unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.o-sp.de/plettenberg/plan?pid=67413

Dort sind auch die gesamten rechtlichen Rahmenbedingungen einsehbar. Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich, per E-Mail an planungsamt@plettenberg.de, über den Beteiligungsserver (www.stadtplanung-plettenberg.de > Bauleitpläne und sonstige Satzungen im Verfahren) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Die schriftlichen Stellungnahmen sind an das Sachgebiet Stadt- und Umweltplanung der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Wichtig: Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 sind Einschränkungen des Publikumsverkehrs im Rathaus der Stadt Plettenberg eingeführt worden, sodass die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail unter s.steinmann@plettenberg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02391/923-224 im Rathaus der Stadt Plettenberg erfolgen kann.

Die Stadt Plettenberg freut sich über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesem Prozess.