Verfahren nach § 20 Abs. 3 VOB/A
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A informieren Auftraggeber, wenn bei
- Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer,
- Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.