Flüchtlinge können neben ihren Regelleistungen auch Kosten für Miete, Betriebskosten und Heizkosten bekommen. Strom muss selber bezahlt werden, dafür ist ein Anteil im Regelsatz.
Dazu muss eine Mietbescheinigung und ein Mietspiegel vom Vermietenden ausgefüllt und eingereicht werden. Die Leistungen für Kosten der Unterkunft werden entweder direkt an die Vermieterin oder den Vermietetr oder an den Flüchtling ausgezahlt, die sie dann an Sie überweisen müssen.
Einrichtung | Adresse | Kontakt | Angebot |
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Sozialzentrum „Halle für alle“ | Schubertstraße 5 | Tel.: 02391-149962 mit telefonischer Voranmeldung | Kleidung, Haushaltswaren, Trödel usw |
Möbelbörse | Köbbinghauser Hammer | Tel.: 02391-607372 mit telefonischer Voranmeldung | Möbel, Elektrogeräte |
Caritas Kleiderkammer | Lehmkuhler Str. 12 | geöffnet: dienstags von 9 – 11 Uhr | Kleidung, Haushaltswaren, Bettwäsche |