Dennis
Großheim
Sachbearbeiter
keine
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Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Philipp
Schmidt
Sachgebietsleiter
An Sonn- und Feiertagen dürfen Lastkraftwagen (LKW) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht verkehren. Auf Antrag kann eine Ausnahme-genehmigung erteilt werden (s. Formulare)
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