Abwasserbeseitigungsgebühren

Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung erhoben. Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.

Die Gebühren 2024 für die Abwasserbeseitigung betragen:

Schmutzwassergebühren

•  normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je cbm
   bezogenes Frischwasser = 3,12 €/cbm
•  Ruhrverbandsmitglieder je cbm bezogenes Frischwasser = 1,43 €/cbm

Niederschlagswassergebühren

•  normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je qm
   versiegelter Fläche = 0,68 €/qm
•  Ruhrverbandsmitglieder je qm versiegelter Fläche = 0,50 €/qm

Gebühr für die Schlammentsorgung aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben)

Die Gebühr je cbm entnommenen Grubeninhalts beträgt = 117,95 €/cbm

Widerspruchsverfahren
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich zunächst mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so Unstimmigkeiten auch ohne ein Verfahren behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Widerspruchsfrist von einem Monat wird durch einen vorgeschalteten Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.