Fortschreibung Einzelhandelskonzept

Der Rat der Stadt Plettenberg hat das bisherige Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2005 am 09.07.2013 fortgeschrieben und als städtebauliches Entwicklungskonzept einstimmig beschlossen. Das zugrunde liegende Gutachten war wie 2005 von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) erstellt worden. Anlass für die Fortschreibung waren mehrere gesetzliche Änderungen, die eine Anpassung verlangten, sowie das seit Frühjahr 2012 bekannte Investorenprojekt MyCenter. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte auf der Basis von eigenen Erhebungen wie Haushaltsbefragung und Einzelhändlerbefragung sowie in Abstimmung mit wichtigen Institutionen wie der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer, dem Einzelhandelsverband und der Bezirksregierung Arnsberg. Die Öffentlichkeit wurde durch Bürgerversammlungen und die Auslegung des Gutachtens umfassend beteiligt. Das Hauptmerkmal des neuen Konzepts ist die noch stärkere Konzentration der Einzelhandelsfunktionen auf die Innenstadt. Die wichtigsten Änderungen sind kurz zusammen gefasst

  • die Einbeziehung des Mylaeus-Areals als perspektivischen Ergänzungsbereich in den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt
    Das Konzept formuliert Prämissen und gibt Empfehlungen zur Entwicklung des Mylaeus-Areals, die mittels der Bauleitplanung umgesetzt werden sollen.
  • die Ausweisung der Flächen des real-Marktes, des ehemaligen Postamts und der südlichen Maiplatzbebauung als Entwicklungsstandort
    Das Konzept verlangt für diesen zentralen Standort eine städtebauliche/gestalterische Aufwertung und Nachnutzungen von Leerständen.
  • die Reduzierung des zentralen Versorgungsbereichs im Bereich der Kaiserstraße
    Die Bebauung an der Kaiserstraße soll mit ihrer kleinteiligen städtebaulichen Struktur und den gemischten Nutzungen erhalten bleiben.
  • die Aktualisierung der Plettenberger Liste der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente
    Hier hat es folgende wesentliche Änderungen gegeben:
    • bisher zentrenrelevant, jetzt nicht zentrenrelevant: Babyartikel (sperrig), Bettwaren, Eisenwaren, handgefertigte Teppiche und Tierfutter
    • bisher nicht zentrenrelevant, jetzt zentrenrelevant: Computer, Campingkleinartikel, Fahrräder, Fahrradzubehör 

Das Einzelhandelskonzept hat keine unmittelbare Rechtswirkung für die Grundstückseigentümer und -nutzer. Es stellt vielmehr eine Grundlage dar für die Bauleitplanung der Stadt und kann im Baugenehmigungsverfahren bei der Zulassung von Einzelhandelsvorhaben eine Entscheidungshilfe sein.

Das Einzelhandelskonzept wurde 2018 geändert und ergänzt. Der Beschluss findet sich im Ratsinformationssystem (Vorgang 84/2018). Die Änderung ist als Download verfügbar.