Gewerbezentralregisterauskunft


Das Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es handelt sich um ein Strafregister für Gewerbetreibende, wo u. a. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie Versagungen oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen sind. Auf Antrag können Sie einen Auszug über die Sie betreffenden Eintragungen erhalten.
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Ihre Gewerbezentralregisterauskunft können Sie rund um die Uhr ONLINE beim Bundesamt für Justiz beantragen!
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Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei der Online-Beantragung zur Verfügung:

  1. Antragstellung direkt beim Bundesamt für Justiz

    Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone in Verbindung mit der AusweisApp und Ihrem Online-Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion und Ihrer 6stelligen PIN. (Bei Antragstellung über Laptop oder Computer muss die AusweisApp sowohl hier als auch auf Ihrem Smartphone installiert sein. Das Smartphone dient dann als Kartenlesegerät.)
     

  2. Antragstellung über den externen Link im Service-Portal der Stadt Plettenberg

    Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter Punkt 1 beschrieben.

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Nur für den Fall, dass Ihnen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen in AUSNAHMEFÄLLEN noch folgende Alternativen zur Antragstellung:

  • schriftlich - bitte benutzen Sie hierfür das hinterlegte Formular und beachten unbedingt die Hinweise zur schriftlichen Beantragung unter "Notwendige Unterlagen"

    oder
     

  • Sie vereinbaren über die Online-Terminvergabe einen Termin im Sachgebiet “Bürgerservices”, um dort Ihre Gewerbezentralregisterauskunft persönlich zu beantragen.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn stellt Ihre Gewerbezentralregisterauskunft aus und sendet diese - je nach Art - direkt an Sie oder an die von Ihnen zu benennende Behörde.

  • 13,00 €
  • Personalausweis / Reisepass
     
  • Verwendungszweck
    (muss bei Antragstellung mit angegeben werden)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister