Erschließungsbeiträge

Zur Refinanzierung ihrer Investitionen ist die Stadt Plettenberg gesetzlich verpflichtet, von den Grundstückseigentümern beziehungsweise Erbbauberechtigten der durch die hergestellte Anlage erschlossenen Grundstücke für den entstehenden Erschließungsvorteil Beiträge zu erheben.

Der Erschließungsbeitrag beträgt in der Regel 90 % des beitragsfähigen Aufwandes und wird grundsätzlich durch Bescheid festgesetzt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Beitrag während der jeweiligen Baumaßnahme vorzeitig abzulösen.

 

Anliegerbeiträge

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