Auskunftssperre

Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn die/der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass ihr/ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Eine Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet und kann nur auf Antrag verlängert werden.

Für einen Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre verwenden Sie bitte das unten hinterlegte Formular.

Hinweis
Durch die Eintragung einer Auskunftssperre können öffentliche Stellen (wie z. B. die KFZ-Zulassungsstelle) nicht mehr automatisiert auf Ihre Daten zugreifen. Bitte informieren Sie sich bei der entsprechenden Behörde vorab, welche Unterlagen Sie im Bedarfsfall zusätzlich vorlegen müssen.

  • gebührenfrei

Ihre Ansprechperson

Sachgebietsleitung / Standesbeamter r.heuel@​plettenberg.de 02391/923-158 02391/923-166
Rathaus
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