Anmeldung (Zuzug von außerhalb)

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Ein Besuch im Sachgebiet "Bürgerservices" ist nur noch mit festem Termin möglich.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unsere Online-Terminvergabe.
Alle weiteren Informationen finden Sie dort auf der ersten Seite.

Nutzen Sie gerne vorrangig auch weitere Online-Dienste und -Formulare auf unserer
Homepage und unserem Service-Portal. Vielen Dank!
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Herzlich Willkommen in der Vier-Täler-Stadt Plettenberg !

Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde (oder dem Ausland) nach Plettenberg, haben Sie nach Bezug Ihrer neuen Wohnung zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Eine vorzeitige Anmeldung ist nicht möglich.

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz (BMG), welches am 01.11.2015 in Kraft trat, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. Wohnungseigentümers wieder eingeführt.

Deshalb müssen Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt eine ausgefüllte und vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung vorlegen, mit welcher dieser Ihren Einzug bestätigt. (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)

Wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt des Märkischen Kreises zuziehen, können Sie zeitgleich zu Ihrer Anmeldung im Sachgebiet “Bürgerservices” Ihren Fahrzeugschein bzw. Ihre Zulassungs-bescheinigung Teil 1 ändern lassen, der/die mit der neuen Anschrift versehen werden muss. Das spart Ihnen die Fahrt zum Straßenverkehrsamt in Lüdenscheid.

Bitte buchen Sie hierfür in unserer Online-Terminvergabe einen zusätzlichen Termin. Vielen Dank!

  • Die Anmeldung an sich ist gebührenfrei
     
  • Für die Änderung des Fahrzeugscheines / Zulassungsbescheinigung Teil 1 fällt eine Gebühr von 11,10 € an, die Sie auch beim Straßenverkehrsamt entrichten müssten.

    Eine Zahlung per EC-Cash ist möglich und ausdrücklich erwünscht.
  • Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Ausweispapiere aller mitziehenden Personen
    (bitte ALLE vorhandenen Ausweise und Pässe zur Adressänderung mitbringen!)

    Hinweis: Bei volljährigen Familienangehörigen und Nicht-Familienmitgliedern ist zusätzlich eine Vollmacht notwendig!
     
  • Personenstandsurkunden aller meldepflichtigen Personen (z. B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Stammbuch)
     
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben)
    (Bitte NICHT Ihren Mietvertrag mitbringen!)
     
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1, sofern diese/r direkt hier mit geändert werden soll
Zuzug von außerhalb

Ihre Ansprechpersonen

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-164 02391/923-166
Rathaus
Raum 026
Grünestraße 12
58840 Plettenberg

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Sachbearbeiterin buergerservices@​plettenberg.de 02391/923-168 02391/923-166
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Raum 026
Grünestraße 12
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