Daniela
Teich
Sachbearbeiterin
keine
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Dietmar
Hollweg
Sachgebietsleiter
keine
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Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls von der Stadt ausgeübt wird [§§ 24 fortfolgende Baugesetzbuch (BauGB)]. Erst nach Ausstellung dieses Negativattestes kann die Umschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht vorgenommen werden.
Die erforderliche Bescheinigung erteilt das Sachgebiet Liegenschaften innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der notariellen Mitteilung über den Kaufvertrag und unter Einbeziehung aller in der Stadtverwaltung berührten Sachgebiete für alle gesetzlichen Bestimmungen.
Die Gebühren für die Bescheinigung betragen derzeit 25,00 €.
In der Regel beantragt die beurkundende Notarin oder der beurkundende Notar mit dem gültigen Kaufvertrag die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle.