Wettaufwandsteuer

Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 die Einführung einer Wettaufwandsteuer für das Vermitteln und Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) beschlossen, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen.

Sie wird ab dem 01.06.2018 für alle bestehenden und zukünftig unterhaltenen Wettbüros erhoben.

Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Dieser umfasst den Nominalbetrag gemäß Wettschein zuzüglich etwaigen weiteren für die Platzierung der Wette zu zahlenden Entgelten. Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat 1,5 vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.

Wer ein Wettbüro eröffnet und in Betrieb nimmt, hat dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Inbetriebnahme bei der Stadt Plettenberg auf amtlichen Vordruck durch Anmeldung anzuzeigen.

Die Anmeldungen müssen folgende Angaben enthalten:

• Name und Anschrift der Betreiberin/des Betreibers
• Ort und Zeitpunkt der Eröffnung des Wettbüros
• Angaben über die Art der Wettangebote und den Wettveranstalter sowie
• eine Auflistung aller eingesetzten Wettterminals mit der jeweiligen
  Gerätenummer.

Mit der Anmeldung sind die gesetzlichen vorgeschriebenen Genehmigungen vorzulegen. Hinsichtlich der bei Inkrafttreten der Wettaufwandsteuersatzung bereits bestehenden Wettbüros hat die Betreiberin/der Betreiber die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten dieser Satzung vorzunehmen.

Wichtiger Hinweis:
Einwendungen, die sich bei der Gewerbesteuer gegen die Steuerpflicht als solche, gegen den Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil oder den Zuschlag wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Steuererklärung richten, sind nicht mit einem Widerspruch bei der Stadt Plettenberg geltend zu machen, sondern unmittelbar bei dem Finanzamt anzubringen, das den Steuermessbetrag oder die Zerlegungsmitteilung erlassen hat.

Wettbürosteuer
Steuer

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