Förderung von Steckersolargeräten

(Bild: pixabay)

Die Stadt Plettenberg fördert Solarenergie!

Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 die Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen beschlossen. Bürgerinnen und Bürger die die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage beabsichtigen, können für Geräte, die ab dem 01.01.2023 gekauft wurden, einen Zuschuss von 100 € bei der Stadt Plettenberg beantragen.

 

Dadurch möchte die Stadt Plettenberg einen Anreiz schaffen, die Erneuerbaren Energien auch im privaten Sektor in Plettenberg weiter auszubauen.

Die Förderung ist mit einigen Voraussetzungen verbunden, beispiehaft sei aufgezählt:

  • Die PV-Anlage darf nicht vor dem 01.01.2023 gekauft worden sein
  • Sie darf keine höhere Abgabeleistung als 600 Watt haben
  • die Anlage muss an einem geeigneten Ort montiert werden

Näheres über die Voraussetzungen und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden, wird in der Förderrichtlinie geregelt.

Hinweis für Denkmaleigentümer: Vor Montage einer Mini-PV-Anlage an denkmalgeschützten Wohngebäuden ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.

 

Anträge können postalisch oder per E-Mail unter der Verwendung des bereitgestellten Antragsformulares an die Stadt Plettenberg gerichtet werden.

 

Förderanträge können vorbehaltlich der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel bewilligt werden. Grundsätzlich werden die Anträge in Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bearbeitet und die verfügbaren Mittel auch in dieser Reihenfolge ausgezahlt.

Kann eine antragstellende Person durch eine Bestellbestätigung eines Stecker-Solargerätes glaubhaft versichern, dass eine Anlage bestellt wurde und die Lieferzeit des Produktes 1 Woche überschreitet, können vorab Mittel zur Bewilligung reserviert werden. Die Reservierung setzt voraus, dass alle Antragsunterlagen mit Ausnahme von

  • Fotos der Anlage
  • Rechnung der Anlage
  • Anmeldung beim Netzbetreiber

vorliegen.

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