Simone
Wolff
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Monika
Frauendorf
Sachbearbeiterin / Standesbeamtin
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ralf
Heuel
Sachgebietsleitung / Standesbeamter
keine
Freitext
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung ihren Ehenamen (Familiennamen) bestimmen. Dabei kann entweder einer der Geburtsnamen zum Ehenamen werden oder der Familienname, den einer der beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.
Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim Standesamt abgegeben werden. Die Bestimmung des Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt. Wir beraten Sie gerne.
gebührenfrei | bei Eheschließung |
25,00 € | während der Ehe (nachträgliche Erklärung) |
10,00 € | Bescheinigung über Namensänderung |