Ehename

Ehegatten können durch eine gemeinsame Erklärung ihren Ehenamen (Familiennamen) bestimmen. Dabei kann entweder einer der Geburtsnamen zum Ehenamen werden oder der Familienname, den einer der beiden Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.

Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt beim Standesamt abgegeben werden. Die Bestimmung des Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.

Nähere Informationen erfragen Sie bitte persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt. Wir beraten Sie gerne.

 

gebührenfrei    bei Eheschließung
       25,00 €    während der Ehe
   (nachträgliche Erklärung)
       10,00 €    Bescheinigung über Namensänderung
  • welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte (telefonisch) bei Ihrem zuständigen Standesamt
Familienname

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