Abwasserbeseitigungsgebühren
Die Benutzungsgebühr wird als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der städtischen Entwässerungseinrichtung erhoben.
Die Gebühr gliedert sich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr.
Die aktuellen Gebühren 2020 für die Abwasserbeseitigung betragen:
Schmutzwassergebühren
• normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je cbm
bezogenes Frischwasser = 2,73 €/cbm
• Ruhrverbandsmitglieder je cbm bezogenes Frischwasser = 1,29 €/cbm
Niederschlagswassergebühren
• normale Anschlussnehmer/Haushalte (keine Ruhrverbandsmitglieder) je qm
versiegelter Fläche = 0,71 €/qm
• Ruhrverbandsmitglieder je qm versiegelter Fläche = 0,55 €/qm
Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen
Die Gebühr je cbm entnommenen Grubeninhalts beträgt = 97,63 €/cbm
Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens zum 01.01.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 01.01.2016 das Widerspruchsverfahren für kommunale Steuern und Abgaben wieder eingeführt worden ist. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gegen einen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Plettenberg Widerspruch erhoben werden kann.
Wichtig: Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist also ab dem 01.01.2016 wieder Voraussetzung für die Erhebung einer eventuellen Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage gegen den Erlass oder die Ablehnung von Verwaltungsakten (Bescheiden).