Kostenbeiträge im Rahmen der Jugendhilfe
Bei Gewährung von Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern zur Zahlung einen Kostenbeitrages herangezogen. Jeder Elternteil ist nach seinen finanziellen Verhältnissen zu veranlagen.
Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Einkommensgruppe und der Beitragsstufe.
Bei vollstationärer Betreuung des Kindes wird mindestens ein Kostenbeitrag in Höhe des Erstkindergeldes festgesetzt.
Jugendhilfe